AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Bizibits Sales GmbH

für Verbraucher / Privatkunden

(Stand 01.01.2026)

PRÄAMBEL

 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Bizibits Sales GmbH, Haidfeldstraße 33 Top 0.4, 4060 Leonding, Österreich (nachfolgend „BIO Stefan“ oder „Verkäufer“) und Verbrauchern über den Kauf und die Lieferung von Waren, insbesondere Mülltonnenboxen, Outdoorküchen, Grill- und Outdoor-Kochsystemen sowie Zubehör.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Darstellungen im Webshop, in Katalogen, Renderings, Visualisierungen und sonstigen Verkaufsunterlagen stellen grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.

Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Zahlungsannahme oder sonstige eindeutige Annahme der Bestellung durch BIO Stefan zustande.

Maßgeblich für die konkret geschuldete Ausführung sind insbesondere die Auftragsbestätigung, das angenommene Angebot, freigegebene Planungen und ausdrücklich vereinbarte Produktspezifikationen. Gesetzlich zwingende Rechte des Verbrauchers, insbesondere hinsichtlich öffentlicher Aussagen über Eigenschaften einer Ware, bleiben unberührt.

Bei individuell geplanten Outdoorküchen ist der Kunde verpflichtet, Planungen, Maße, Geräteauswahl, Farben, Oberflächen und sonstige Spezifikationen vor Produktionsfreigabe auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und freizugeben.

3. Produktbeschaffenheit, Darstellungen und Materialabweichungen

Produktbilder, Renderings und Visualisierungen dienen der Veranschaulichung. Bildschirmdarstellung, Lichtverhältnisse, Materialchargen und unterschiedliche Oberflächen können zu geringfügigen Farb-, Glanz- und Strukturabweichungen führen, soweit diese handelsüblich und für den Kunden zumutbar sind.

Bei Naturmaterialien, insbesondere Holz, Naturstein und vergleichbaren Materialien, stellen materialtypische Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur, Patina und natürlicher Alterung keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Verwendung nicht beeinträchtigt wird.

Technisch erforderliche Fugen, Lüftungsöffnungen, Toleranzen oder konstruktive Abstände sind zulässig, soweit sie der vereinbarten Ausführung, den technischen Erfordernissen oder den Herstellerangaben entsprechen und die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht beeinträchtigen.

4. Mitwirkung des Kunden bei Planung und Ausführung

Der Kunde stellt alle für Planung, Fertigung, Lieferung und gegebenenfalls Montage erforderlichen Informationen rechtzeitig und richtig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Maße, Anschlüsse, Aufstellort, Zufahrt, Zugang, Untergrund, Wandaufbau, Geräte- und Zubehörwünsche.

Vom Kunden bereitgestellte Maße und Angaben werden der Planung zugrunde gelegt, sofern nicht ausdrücklich ein Aufmaß durch BIO Stefan vereinbart wurde.

Änderungen nach Produktionsfreigabe bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können Mehrkosten sowie Änderungen der Lieferzeit verursachen.

5. Lieferung, Lieferzeit und Speditionslieferung

Lieferzeiten ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der jeweiligen Produktbeschreibung. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde, handelt es sich um voraussichtliche Lieferzeiten.

Kommt es zu einer absehbaren Verzögerung, informiert BIO Stefan den Kunden nach Kenntnis des Umstands. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bei Lieferverzug bleiben unberührt.

Lieferungen per Spedition erfolgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, frei Bordsteinkante. Die Ware wird an der mit einem geeigneten Lieferfahrzeug erreichbaren Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse abgeladen. Ein Verbringen der Ware über diesen Punkt hinaus, insbesondere in Gebäude, Gärten, Innenhöfe, auf Terrassen oder an den endgültigen Aufstellort, ist nicht geschuldet und wird nur bei gesonderter Vereinbarung gegen gesondertes Entgelt erbracht.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferadresse mit dem angekündigten Fahrzeug erreichbar ist und die Ware zum vereinbarten Termin übernommen werden kann. Vom Kunden verursachte zusätzliche Zustell-, Lager- oder Standkosten können nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.

BIO Stefan ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden dadurch keine wesentlichen Nachteile entstehen.

6. Montage, Aufstellung und Anschlüsse

Sofern Montage oder Aufstellung nicht ausdrücklich schriftlich als Leistung von BIO Stefan vereinbart wurde, ist die Lieferung eine Warenlieferung ohne Montage.

Bei Selbstmontage sind die mitgelieferten Montage- und Herstellerhinweise einzuhalten. Elektro-, Gas-, Wasser- und sonstige fachpflichtige Anschlüsse dürfen nur durch entsprechend befugte Fachkräfte ausgeführt werden.

Bei Outdoorküchen sind höhenverstellbare Füße, Module, Arbeitsplatten, Türen und sonstige Bauteile vor Inbetriebnahme fachgerecht auszurichten und zu befestigen.

7. Preise, Anzahlung und Zahlung

Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht bei Lieferungen in Drittländer ausdrücklich anders angegeben.

Bei individuell gefertigten oder konfigurierten Outdoorküchen ist, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, eine Anzahlung von 60 % des Brutto-Auftragswertes nach Auftragsbestätigung fällig. Mit der Fertigung bzw. Bestellung projektbezogener Komponenten wird nach Eingang der vereinbarten Anzahlung begonnen.

Die weitere Zahlungsstaffel ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Individuell vereinbarte Zahlungsbedingungen gehen diesen AGB vor.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Notwendige und zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung können im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von BIO Stefan.

9. Rücktritts- und Widerrufsrecht bei Fernabsatz

Bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gelten die gesetzlichen Rücktritts- bzw. Widerrufsrechte und Informationspflichten.

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht kann insbesondere bei Waren ausgeschlossen sein, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür im konkreten Vertrag erfüllt sind. Die gesetzlich erforderliche Information über das Bestehen oder Nichtbestehen des Rücktrittsrechts erfolgt vor Vertragsabschluss.

Diese Bestimmung beschränkt kein gesetzlich bestehendes Rücktritts- oder Widerrufsrecht.

10. Stornierung außerhalb eines gesetzlichen Rücktrittsrechts

Eine Stornierung nach verbindlichem Vertragsabschluss ist nur mit Zustimmung von BIO Stefan möglich, soweit kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht besteht.

Bei individuell geplanten oder bereits zur Fertigung freigegebenen Waren kann BIO Stefan im Fall einer einvernehmlichen Stornierung die bis dahin tatsächlich entstandenen und nicht anderweitig verwertbaren Kosten sowie einen angemessenen Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11. Gewährleistung, Verbesserung und Austausch

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung entscheidet sich die Art der Nacherfüllung nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Erforderliche Aus- und Einbaukosten sowie sonstige Kosten der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands werden im gesetzlich vorgesehenen Umfang getragen.

Der Kunde hat BIO Stefan die Prüfung eines behaupteten Mangels und die Durchführung einer gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung in zumutbarer Weise zu ermöglichen.

Eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen schließen Gewährleistungsrechte nicht pauschal aus. BIO Stefan haftet jedoch nicht für Schäden oder Mehrkosten, die nachweislich durch unsachgemäße Veränderungen, Montage oder Eingriffe des Kunden oder Dritter verursacht wurden.

12. Herstellergarantien

Eine Herstellergarantie besteht nur, wenn sie für das jeweilige Produkt ausdrücklich gewährt wird. Herstellergarantien bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gegenüber BIO Stefan und schränken diese nicht ein.

Für die Abwicklung einer Herstellergarantie können die Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers gelten.

13. Sicherheit bei Outdoorküchen und Grills

Der Kunde hat die Herstellerangaben, Bedienungs- und Montageanleitungen sowie gesetzliche und behördliche Vorgaben am Aufstellort einzuhalten.

Insbesondere bei Grills, Kochfeldern und sonstigen Hitzequellen sind vorgeschriebene Abstände zu brennbaren oder wärmeempfindlichen Bauteilen sowie Anforderungen an Belüftung, Überdachung, Gas- und Elektroanschlüsse zu beachten.

Wenn der Aufstellort besondere bauliche Bedingungen aufweist, etwa Fassaden mit Wärmedämmverbundsystem, ist vor Montage bzw. Inbetriebnahme die Eignung des Aufstellortes durch eine fachkundige Stelle zu prüfen.

14. Haftung

BIO Stefan haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche, insbesondere wegen Personenschäden, Produkthaftung und nach sonstigem zwingendem Verbraucherrecht, bleiben unberührt.

Für Schäden, die ausschließlich auf unsachgemäße Montage, nicht fachgerechte Anschlüsse, Nichtbeachtung von Herstellerangaben oder einen ungeeigneten Aufstellort zurückzuführen sind, haftet BIO Stefan nicht, soweit BIO Stefan diese Umstände nicht zu vertreten hat.

15. Lieferungen in die Schweiz und Drittländer

Bei Lieferungen in die Schweiz oder andere Drittländer können Zoll, Einfuhrumsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer, Abwicklungsgebühren und sonstige Einfuhrkosten anfallen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind diese Beträge nicht im Kaufpreis enthalten und vom Kunden zu tragen.

Gebühren von Spediteuren, Zollagenten oder Zahlungsdienstleistern für Verzollung, Dokumente, Umrechnung oder sonstige Abwicklung liegen außerhalb des Einflussbereichs von BIO Stefan und sind, soweit rechtlich zulässig, vom Kunden zu tragen.

16. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates, die durch eine Rechtswahl nicht abbedungen werden dürfen, unberührt.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

17. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge bedürfen der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vorsieht.

 

 

für Unternehmer / Geschäftskunden

Stand: 01.01.2026

 

Bizibits Sales GmbH
Haidfeldstraße 33 Top 0.4, 4060 Leonding, Österreich
FN 525897d, LG Linz
E-Mail: office@bio-stefan.at
Marke/Vertrieb: BIO Stefan Outdoor & Living

 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Warenlieferungen und projektbezogenen Handelsgeschäfte zwischen der Bizibits Sales GmbH, Haidfeldstraße 33 Top 0.4, 4060 Leonding, Österreich (nachfolgend „BIO Stefan“) und Unternehmern im Sinne des § 1 UGB bzw. vergleichbarer ausländischer Bestimmungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn BIO Stefan ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von BIO Stefan sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Zahlungsannahme oder sonstige eindeutige Annahme des Auftrags zustande.

Für Umfang und Ausführung der Lieferung sind das angenommene Angebot, die Auftragsbestätigung, freigegebene Planungen und ausdrücklich einbezogene technische Unterlagen maßgeblich.

Änderungen nach Auftrags- oder Produktionsfreigabe bedürfen der Zustimmung von BIO Stefan und können Mehrkosten sowie Änderungen der Lieferzeit verursachen.

3. Produktbeschaffenheit und technische Änderungen

Handelsübliche und technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Struktur, Oberfläche, Maß oder Ausführung bleiben zulässig, sofern die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

BIO Stefan ist berechtigt, Komponenten durch technisch und qualitativ gleichwertige Komponenten zu ersetzen, sofern hierdurch Funktion, vereinbarte Qualität und wesentliche Optik nicht nachteilig verändert werden.

Bei Naturmaterialien sind materialtypische Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur, Patina und natürlicher Alterung produktimmanent.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sämtliche für Planung, Fertigung und Lieferung erforderlichen Informationen, Maße, Freigaben, technischen Voraussetzungen und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Vom Auftraggeber bereitgestellte Maße, Zeichnungen und sonstige Angaben werden ohne gesonderte Prüfpflicht zugrunde gelegt, sofern ein Aufmaß oder eine Prüfung durch BIO Stefan nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

Verzögerungen und Mehrkosten, die durch fehlende, verspätete oder unrichtige Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Lieferung, Lieferzeit, Spedition und Gefahrübergang

Lieferzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde, unverbindliche Richtwerte. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von BIO Stefan, insbesondere Lieferkettenstörungen, Transportausfälle, behördliche Maßnahmen, Streiks, Naturereignisse oder nicht vorhersehbare Ausfälle bei Zulieferern, verlängern die Lieferzeit angemessen.

Lieferungen per Spedition erfolgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, frei Bordsteinkante. Die Ware wird an der mit einem geeigneten Lieferfahrzeug erreichbaren Bordsteinkante der Lieferadresse abgeladen. Ein Verbringen der Ware über diesen Punkt hinaus, insbesondere in Gebäude, Gärten, Innenhöfe, auf Terrassen oder an den endgültigen Aufstellort, ist nicht geschuldet und wird gesondert verrechnet.

Der Auftraggeber hat für geeignete Zufahrt, Entlade- und Übernahmemöglichkeit zu sorgen. Durch fehlende Übernahmemöglichkeit, unzureichende Zufahrt oder Annahmeverzug verursachte Mehrkosten, Lager-, Stand- und Zweitzustellkosten trägt der Auftraggeber.

Bei Versendung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Teillieferungen sind zulässig und können gesondert fakturiert werden.

6. Prüfung und Mängelrüge

Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Transportschäden unverzüglich schriftlich und ausreichend dokumentiert anzuzeigen. Es gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 UGB.

Transportschäden sind nach Möglichkeit bereits bei Übernahme am Frachtpapier zu vermerken und fotografisch zu dokumentieren.

Unterbleibt eine gesetzlich erforderliche rechtzeitige Mängelrüge, treten die gesetzlichen Folgen ein.

7. Preise, Zahlungen und Anzahlungen

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ab Geschäftssitz von BIO Stefan.

Bei individuell gefertigten oder konfigurierten Outdoorküchen ist, sofern im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, eine Anzahlung von 60 % des Brutto-Auftragswertes nach Auftragsbestätigung fällig. Die Fertigung bzw. Bestellung projektbezogener Komponenten beginnt nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.

Die weitere Zahlungsstaffel ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Unternehmer-Verzugszinsen. BIO Stefan kann außerdem die gesetzlich zulässigen Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten verlangen.

Bei Zahlungsverzug kann BIO Stefan nach angemessener Nachfrist weitere Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum von BIO Stefan.

Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf berechtigt, Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt in Höhe der offenen Forderungen sicherungshalber an BIO Stefan abgetreten.

Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Auftraggeber BIO Stefan unverzüglich zu informieren.

9. Stornierung und Rücktritt des Auftraggebers

Ein einseitiges Stornorecht des Auftraggebers besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Stimmt BIO Stefan einer Stornierung aus Kulanz zu, kann BIO Stefan eine angemessene Stornopauschale verlangen. Bei individuellen oder bereits zur Fertigung freigegebenen Projekten beträgt diese, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, 50 % des Brutto-Auftragswertes, mindestens jedoch die bereits entstandenen, nicht anderweitig verwertbaren Kosten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens offen; BIO Stefan bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmergeschäfte, soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist.

Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Waren beträgt zwölf Monate ab Übergabe, soweit gesetzlich zulässig und im Einzelvertrag keine längere Frist vereinbart wurde.

BIO Stefan steht grundsätzlich das Recht zu, einen berechtigten Mangel zunächst durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Der Auftraggeber hat die hierfür erforderliche Prüfung und Nacherfüllung in angemessener Weise zu ermöglichen.

Für Mängel oder Schäden, die nachweislich durch unsachgemäße Montage, ungeeignete Lagerung, eigenmächtige Änderungen, nicht fachgerechte Anschlüsse oder Nichtbeachtung von Herstellerangaben verursacht wurden, bestehen keine Ansprüche gegen BIO Stefan.

11. Garantien

Herstellergarantien gelten ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers und bestehen neben den vertraglichen bzw. gesetzlichen Ansprüchen des Auftraggebers.

12. Montage, technische Anschlüsse und Sicherheit

Sofern Montage nicht ausdrücklich schriftlich beauftragt wurde, umfasst die Lieferung keine Montageleistung.

Elektro-, Gas-, Wasser- und sonstige fachpflichtige Anschlüsse sind durch befugte Fachunternehmen auszuführen.

Der Auftraggeber ist für einen geeigneten Aufstellort sowie die Einhaltung von Herstellerangaben, Sicherheitsabständen, Brandschutz-, Bau- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorgaben verantwortlich, soweit diese Pflichten nicht ausdrücklich von BIO Stefan übernommen wurden.

13. Haftung

BIO Stefan haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BIO Stefan nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Personenschäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstige zwingende gesetzliche Haftung.

14. Vertraulichkeit

Geschäftliche, technische und kaufmännische Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Durchführung der Geschäftsbeziehung verwendet werden.

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

15. Drittländer, Zoll und Währung

Bei Lieferungen in Drittländer trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Zoll, Einfuhrabgaben, Steuern, Verzollungs-, Dokumenten-, Lager- und sonstige Abwicklungskosten.

Zahlungsdienstleister- und Währungsumrechnungsgebühren trägt der Auftraggeber, sofern diese nicht von BIO Stefan verursacht wurden.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für den Sitz der Bizibits Sales GmbH vereinbart.

17. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart wurde.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.