BIO Stefan
Gewährleistung & Garantiebedingungen
Produktabbildungen müssen nicht immer mit dem Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen. Wir erfüllen Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Im Falle eines Austausches wird das Ersatzteil kostenlos versandt. Der Austausch selbst ist vom Kunden auf eigene Kosten vorzunehmen.
Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn Bizibits Sales GmbH mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Die Erfüllung von eventuellen Garantieansprüchen erfolgt gemäß den BIO-Stefan Garantiebedingungen. Im Sinne der §§ 377 f UGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Entsprechende Mängel müssen bereits bei Übergabe vorhanden gewesen sein.
Die Bizibits Sales GmbH kann auf Wunsch weitere Fotos und Nachweise zur genaueren Identifikation vom Kunden verlangen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
Alle BIO Stefan Erzeugnisse sind für die Selbstmontage in Kartons verpackt (inkl. Foto-Aufbauanleitung) und werden zerlegt und nicht montiert ausgeliefert. Bitte beachten Sie, dass es bei Ersatzteilen und Nachbestellungen aufgrund unterschiedlicher Materialchargen zu minimalen Farbabweichungen kommen kann.
Nachstehende Bedingungen gelten unter Ausschluss von allgemeinen Bedingungen des Käufers für alle unsere, auch zukünftige Lieferungen und Leistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und gelten im Zweifel nur für den konkret vereinbarten Fall.
1. Dauer und Beginn der Garantie:
a) Die Garantie für BIO Stefan Mülltonnenboxen wird für einen Zeitraum von 24 Monaten gewährt.
b) Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Durch etwaige Ersatzlieferungen tritt keine Verlängerung der Garantiedauer ein.
2. Voraussetzungen für die Garantie:
a) Der Zusammenbau / Aufbau erfolgte fachgerecht gemäß der beiliegenden Zusammenbauanleitung.
b) Die BIO Stefan Mülltonnenbox wurde zum Verstauen von Mülltonnen, gelben Säcken, etc. und nicht zweckfremd verwendet.
c) Die BIO Stefan Mülltonnenbox ist im Besitz des Erstkäufers und wurde nicht demontiert und wieder aufgebaut. Als Garantienachweis muss die Rechnung vorgelegt werden
3. Inhalt und Umfang der Garantie:
a) Die Garantie erstreckt sich auf Durchrosten von Blechteilen und auf Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Diese Teile werden nach unserer Wahl ausgebessert oder neu geliefert.
b) Die Kosten für den Ausbau, den Einbau sowie für den Transport übernehmen wir nicht. Ausgewechselte Teile gehen wahlweise in unser Eigentum über oder sind vom Kunden zu entsorgen.
c) Für eventuelle Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.
4.Einschränkungen der Garantie:
a) Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, welche zurückzuführen sind auf:
- Transportschäden (dafür haftet der Spediteur - bitte unverzügliche Meldung)
- fremde Einwirkung oder Leistung, außerordentliche Naturerscheinungen (z.B. Hagel)
- allgemeine Montagefehler
- Fundamentierungsfehler, mangelnder Wasserablauf im Bodenprofilbereich
- ungeeigneter Aufstellungsort und/oder fehlende Verankerung
- Lackschäden und Kratzer, welche nicht unverzüglich ausgebessert wurden
- Wartungsfehler (z.B. nicht ölen/fetten der Verriegelungsspange und der Scharniere)
- überhöhte Umgebungsfeuchtigkeit oder aggressive Umgebungsstoffe (z.B.: aggressive und scheuernde Reinigungsmittel, Streusalz, Düngemittel und sonstige chemische Stoffe, salzwasserhaltige und/oder sandhaltige Umgebungsluft – Standorte, welche innerhalb von 300 m zur Meeresküste liegen, sind auf jeden Fall von der Garantie ausgeschlossen)
- Verschleiß (z.B. Klappenlifter)
- Farbveränderungen, da sich Farbstoffe im Laufe der Zeit verändern können
b) Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht und nachgewiesen wird.
5. Sonstiges:
Erfüllungsort für alle sich aus Garantieverpflichtungen ergebenden Verbindlichkeiten ist A-4060 Leonding.
Weitere Rechte kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrechte.